Wir sind uns alle einig, dass die notwendige Versorgung der Pferde durch Tierarzt, Hufbeschlagschmiede weiterhin sichergestellt werden muss.
Auf der Seite der Bundesregierung finden Sie die Links zu den Regelungen in Ihrem Bundesland.
Bundeseinheitlich gilt derzeit die 3G Regelung am Arbeitsplatz (§ 28b Abs. 1 Satz 1 IfSG) - Vorlage Impfnachweis, Genesenennachweis oder anerkannten Testnachweis.
Untenstehend eine Einschätzung von Hans Peter Schmid (EDHV e.V.). Bitte beachten Sie, dass hier keine rechtsverbindlichen Regeln genannt werden können.